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🏡 Wo darf ich ein Modulhaus errichten – und ist eine Baubewilligung erforderlich?

Ob ein Modulhaus oder Tiny House in Österreich eine Baubewilligung benötigt, hängt davon ab, ob es im rechtlichen Sinn als Bauwerk oder Gebäude gilt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, unterliegt das Modulhaus der Bauordnung und damit den gesetzlichen Bewilligungspflichten.


Was gilt als Bauwerk bzw. Gebäude?

Bauwerk: Eine Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.

Gebäude: Überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können.


Es ist also klar: Ein Modulhaus erfüllt beide Kriterien – es ist sowohl ein Bauwerk als auch ein Gebäude im Sinne der Bauordnung.


1. Dauerhafte Aufstellung

Sobald ein Modulhaus dauerhaft auf einem Grundstück aufgestellt wird – also mit Fundament sowie Anschlüssen an Wasser, Abwasser oder Strom – gilt es rechtlich als Gebäude.👉 Ergebnis: In diesem Fall ist immer eine Baubewilligung erforderlich.


2. Nutzung zu Wohnzwecken

Wird das Modulhaus oder Tiny House zu Wohnzwecken genutzt, besteht ebenfalls Bewilligungspflicht. Auch eine Nutzung als Büro, Atelier oder Gästehaus ist bewilligungspflichtig, wenn das Gebäude dauerhaft genutzt wird.


3. Mobile oder temporäre Nutzung

Ein Tiny House auf Rädern (also mit Fahrgestell und ohne Fundament) kann bewilligungsfrei sein, sofern es mobil bleibt und nicht dauerhaft aufgestellt oder angeschlossen wird.👉 Wird es jedoch über längere Zeit am selben Standort genutzt oder an Versorgungsleitungen angeschlossen, ist auch hier eine Baubewilligung erforderlich.


4. Anmeldung des Hauptwohnsitzes

Sobald du in eine neue Wohnung, ein Haus oder ein Modulhaus/Tiny House einziehst, musst du dich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden – unabhängig davon, ob du Eigentümer, Mieter oder Mitbewohner bist.

Damit ein Hauptwohnsitz gemeldet werden kann, muss das Objekt:

  • baurechtlich zulässig sein (bewilligt oder legal errichtet),

  • dauerhaft bewohnbar sein (Strom, Wasser, Heizung, Sanitäranlagen),

  • und über eine offizielle Adresse im örtlichen Adressregister verfügen.

👉 Wird das Modulhaus also als Hauptwohnsitz genutzt, ist eine Baubewilligung in jedem Fall erforderlich.


5. Wo darf ich ein Modulhaus errichten?

Ein Wohnhaus – also auch ein Modulhaus oder Tiny House – darf nur auf Bauland errichtet werden. In Oberösterreich wird Bauland laut Raumordnungsgesetz in verschiedene Widmungskategorien eingeteilt.

Für Wohnzwecke kommen insbesondere folgende Kategorien in Frage:

  • Wohngebiet (W)

  • Kerngebiet (K)

  • Dorfgebiet (D)

In diesen Zonen ist die Errichtung eines Tiny Houses oder Modulhauses grundsätzlich zulässig. Im Grünland hingegen ist eine Errichtung nicht erlaubt. Die genaue Widmung deines Grundstücks kannst du beim zuständigen Gemeindeamt erfragen.


Zusammenfassung

Ein Modulhaus oder Tiny House ist in Österreich ein Bauwerk bzw. Gebäude im Sinne der Bauordnung und somit grundsätzlich bewilligungspflichtig, sobald es dauerhaft genutzt oder bewohnt wird. Eine Bewilligung ist also immer dann erforderlich, wenn:

  • das Haus fix aufgestellt oder angeschlossen wird,

  • es Wohnzwecken dient, oder

  • es als Hauptwohnsitz gemeldet werden soll.

Errichtet werden darf ein Modulhaus nur auf Bauland, und dort in der Regel nur in den Kategorien Wohngebiet, Kerngebiet oder Dorfgebiet. Im Grünland ist Errichtung ausgeschlossen.


Wer diese Punkte beachtet und frühzeitig die Baubehörde und Gemeinde einbindet, kann sein Modulhaus rechtssicher planen und genießen. Gerne Übernimmt FlyingH

ouse die Bewilligungsplanung.


 
 
 

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